Wird vom Kunden das vereinbarte Zahlungsziel überschritten, erhöht sich die Forderungslaufzeit. Dies bindet Kapital und verursacht Refinanzierungskosten. In diesem Fall ist es notwendig, rechtzeitig Maßnahmen zum Forderungseinzug zu betreiben (Inkasso). Nicht immer ist hierbei die eigene Mahnung erfolgreich. Um auch nach den Maßnahmen des eigenen Mahnwesens/Vertriebs den Bestand Ihrer Forderung zu sichern, ist es notwendig, die eigenen Maßnahmen um einen abgestimmten Prozess von Inkassodienstleistungen zu ergänzen.
Mehrwert für Ihr Unternehmen
Inkassodienstleistung schafft als Rechtsdienstleistung für Ihr Unternehmen den Mehrwert der Sicherung und Realisierung Ihrer Forderung beim Schuldner. Beispielsweise sichert der Inkassodienstleister Ihre Forderung vor Verjährung durch rechtzeitige Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen. Für die meisten Forderungen gilt hier die Regelverjährung von drei Jahren (§195 BGB) ab Ende des Kalenderjahres in dem der Anspruch entstanden ist. Die Prüfung hierzu, wie auch die Durchführung aller notwendigen Maßnahmen führt der Inkassodienstleister durch. Dies spart nicht nur internen Verwaltungsaufwand, sondern sichert auch durch qualifizierte Rechtsdienstleistung Ihren Anspruch (Hauptforderung und Verzugsschaden) beim Schuldner. Ist der Schuldner bei Einschaltung des Inkassodienstleisters bereits in Verzug, so hat er die entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung (Inkassokosten) weitestgehend als Schadenersatz zu übernehmen. (§280 BGB) Dieser Anspruch wird, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ebenfalls durch den Inkassodienstleister gegenüber dem Schuldner gesichert.
„Jede Forderung kann notleidend werden. Mit den richtig abgestimmten Maßnahmen gelingt die Sicherung und Realisierung.“
Inkasso für Ihre Forderungen
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